Rheinland-Pfalz Report: AfD bei entschlossenen Wählern vorn

12.03.2026


Kurz vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22. März zeigt eine aktuelle Umfrage, dass gut ein Fünftel der Wählerinnen und Wähler noch unentschlossen ist. Laut dem repräsentativen "Rheinland-Pfalz Report" des Ifak Instituts, der im Auftrag der "Rhein-Zeitung" und des Radiosenders "RPR1." erstellt wurde, haben sich 22 Prozent der Befragten bisher nicht auf eine Partei festgelegt. Diese Gruppe der Unentschlossenen wird in der Umfrage als eigener Block neben den Parteien betrachtet, was sie zur größten Wählergruppe macht und den Wahlausgang bis zum letzten Moment offen hält.

Bei den bereits entschlossenen Wählern liegt die AfD laut Ifak-Umfrage mit 19 Prozent vorn, gefolgt von der SPD mit 16 Prozent und der CDU mit 13 Prozent. Die Grünen und die Linke kommen jeweils auf 7 Prozent, die Freien Wähler auf 3 Prozent. Die in der Ampelkoalition mitregierende FDP und das BSW erreichen jeweils 2 Prozent. Die Umfrage basiert auf einer Online-Befragung von 1.047 deutschsprachigen Menschen ab 16 Jahren in Rheinland-Pfalz zwischen dem 19. Januar und 22. Februar. Da sich ein erheblicher Teil der Wähler noch nicht festgelegt hat, könnten sich diese Zahlen deutlich verschieben, sobald Entscheidungen getroffen werden.

Andere Umfragen, die die Unentschlossenen anders betrachten, zeichnen ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der CDU mit Spitzenkandidat Gordon Schnieder und der SPD mit Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Das Wahlforschungsinstitut Infratest dimap ermittelte Ende Februar für den SWR, dass die CDU bei der Sonntagsfrage auf 28 Prozent der Stimmen kommt, knapp gefolgt von der SPD mit 27 Prozent. Die AfD liegt bei 19 Prozent, die Grünen bei 9 Prozent, während Linke und Freie Wähler jeweils 5 Prozent erreichen. Die FDP würde demnach den Einzug in den Landtag verpassen. Diese Unterschiede in den Ergebnissen unterstreichen die Volatilität der politischen Stimmung kurz vor der Wahl.

Am gestrigen Abend trafen Schweitzer und Schnieder in einem TV-Duell des SWR aufeinander. Trotz inhaltlicher Unterschiede blieben heftige Kontroversen zwischen den beiden Politikern aus, die möglicherweise nach der Wahl zusammenarbeiten müssen. Thematisch ging es unter anderem um hohe Spritpreise und Sonderurlaube für Landesbeamte. Das Duell verlief somit vergleichsweise sachlich, ohne dass es zu größeren politischen Auseinandersetzungen kam. Mit der Wahl am 22. März bleibt die politische Landschaft in Rheinland-Pfalz bis zuletzt spannend, wobei die hohe Zahl unentschlossener Wähler den Ausgang maßgeblich beeinflussen könnte.

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Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.