
Die NEOS, die kleinste der drei Regierungsparteien in Österreich, haben auf ihrer Klubklausur am Freitag eine umfassende Föderalismusreform vorgeschlagen. Zentrale Forderung ist die Abschaffung des Bundesrates sowie nicht-amtsführender Stadträte. Die Vorschläge wurden in einem Positionspapier zusammengefasst, das der APA vorliegt. NEOS-Klubobmann Yannick Shetty betonte als zentrales Ziel die Entflechtung des bestehenden "Kompetenzwirrwarrs" zwischen Bund und Ländern.
Ein wesentlicher Hebel für diese Reform ist nach Shettys Aussagen das Ende der 15a-Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen seien in den vergangenen Jahrzehnten zu einem "undurchsichtigen Vertragsdschungel" geworden, obwohl sie ursprünglich als Instrument der Zusammenarbeit gedacht waren. Die NEOS wollen diesen "Wildwuchs" beenden und die Vereinbarungen durch das Prinzip ersetzen: "Wer entscheidet, der vollzieht und der finanziert." Damit soll eine klarere Verantwortungszuweisung erreicht werden.
Darüber hinaus befürworten die pinken Abgeordneten eine Kompetenzneuordnung in mehreren Schlüsselbereichen. In der Bildung soll die Personalkompetenz beim Bund gebündelt werden, während Schulen gleichzeitig weitreichende Autonomie im pädagogischen, finanziellen und personellen Bereich erhalten sollen. Im Gesundheitswesen sprechen sich die NEOS für eine "Finanzierung aus einer Hand auf der Ebene von Gesundheitsregionen" aus. Für den Energiebereich schwebt ihnen eine bundeseinheitliche Planung vor, die schnellere Genehmigungen, mehr Wettbewerb und mehr Preistransparenz ermöglichen soll.
Weitere zentrale Punkte des NEOS-Positionspapiers sind mehr Steuerautonomie für Länder und Gemeinden sowie eine allgemeine Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Verwaltung und Energie. Die Vorschläge stoßen bei den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ auf Ablehnung. Die Debatte über die Zukunft des österreichischen Föderalismus dürfte damit neu entfacht sein.

Der Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz, Cédric Wermuth, will 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren – und stösst damit in seiner eigenen Kantonalpartei abermals an die formelle Grenze der Amtszeitbeschränkung. Seit 2011 sitzt der 40-Jährige im Bundesparlament und befindet sich derzeit in seiner vierten Amtszeit. Die SP Aargau sieht in ihren Statuten jedoch vor, dass Mandate auf kantonaler und eidgenössischer Ebene nach zwölf Jahren nur weitergeführt werden können, wenn die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit eine erneute Nomination beschliessen.
Die Geschäftsleitung der SP Aargau empfiehlt den Delegierten nun, Wermuth ein weiteres Mal zu nominieren und dafür eine vorgezogene Entscheidung zu treffen. Wie die Kantonalpartei mitteilte, soll der Parteitag am 25. April über die Kandidatur befinden. Die Parteiführung argumentiert, die Kombination aus Nationalratsmandat und Co-Präsidium der SP Schweiz sei «politisch besonders wertvoll». Eine frühzeitige Klärung schaffe Planungssicherheit für anstehende politische Weichenstellungen.
Für Wermuth ist es nicht die erste Konfrontation mit der hausinternen Amtszeitlimite. Bereits vor den eidgenössischen Wahlen 2023 musste der Parteitag die Hürde der Statuten nehmen. Damals sprachen sich die Delegierten laut Angaben der Kantonalpartei einstimmig für eine Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im konkreten Fall aus und ermöglichten ihm damit die erneute Kandidatur. Die SP Aargau betont zugleich, sie stehe grundsätzlich klar hinter der Zweidrittelanforderung nach zwölf Jahren, weil diese eine starke Verankerung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in der Parteibasis sicherstelle.
Der Entscheid über Wermuths politische Zukunft im Nationalrat ist eng verknüpft mit seiner Rolle an der Spitze der Bundespartei. Nach Angaben der SP Aargau will der Co-Präsident im kommenden Herbst erneut für das Co-Präsidium der SP Schweiz antreten. Dafür soll früh feststehen, ob er 2027 wieder als Nationalratskandidat aus dem Aargau ins Rennen gehen kann. Über die Frage, ob für den prominenten Sozialdemokraten ein weiteres Mal eine Ausnahme von der kantonalen Amtszeitregel gemacht wird, entscheiden nun die Delegierten – und damit auch darüber, wie streng die SP Aargau ihre eigenen Vorgaben im Spannungsfeld von Kontinuität und Erneuerung auslegt.