Prävention und Ausbau: Hamburger Strategie gegen Überlastung im Maßregelvollzug

10.03.2026


Der Hamburger Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter steht vor erheblichen Kapazitätsproblemen. Nach Angaben des Senats, die auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker zurückgehen, waren Anfang Februar 425 Patienten in der Asklepios Klinik Nord in Ochsenzoll untergebracht. Die Klinik verfügt jedoch nur über 375 reguläre Plätze, was zu einer deutlichen Überbelegung führt.

Die Situation wird durch zusätzliche Unterbringungen verschärft. 56 Patienten waren beurlaubt, während sich 17 weitere mutmaßlich psychisch kranke Straftäter nach vorläufigen Unterbringungsanordnungen im Zentralkrankenhaus des Hamburger Justizvollzugs befanden. Besonders kritisch ist die Lage von 18 Personen mit einstweiligen Unterbringungsbefehlen, die Mitte Februar in der Untersuchungshaftanstalt saßen – teilweise bereits seit über 200 Tagen. Insgesamt befanden sich damit 460 Menschen im Maßregelvollzug, während es vor drei Jahren nach Angaben der Sozialbehörde noch 350 Patienten waren.

CDU-Abgeordneter Richard Seelmaecker bezeichnet die Zustände als "unhaltbar" und warnt vor einem "Pulverfass". Er kritisiert insbesondere die Unterbringung psychisch kranker Menschen im Untersuchungsgefängnis, obwohl diese laut Gesetz eigentlich in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser untergebracht werden sollten. Seelmaecker fordert Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) auf, die Kapazitäten erheblich auszuweiten, da die Anzahl psychisch kranker Straftäter weiter steige.

Die Sozialbehörde hat auf die Kritik reagiert und plant bereits Erweiterungsmaßnahmen. Auf dem Gelände der Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll sollen noch in diesem Frühjahr 16 neue Plätze hinzukommen. Zusätzlich wurde eine Bauvoranfrage für einen Neubau mit 80 Plätzen gestellt. Die Behörde prüft fortlaufend Optionen zur Nutzung geeigneter Flächen und Gebäude, um die klinischen Kapazitäten zur forensisch-psychiatrischen Unterbringung bedarfsgerecht zu erweitern. Parallel arbeitet die Behörde am Aufbau niedrigschwelliger Versorgungsangebote zur Früherkennung und Behandlung, um forensische Krankheitsverläufe möglichst zu vermeiden.

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UBS stellt sich gegen vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften

16.03.2026


Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.

Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.

UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.

Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.