
Im Rennen um die Nachfolge von Bundesrat Guy Parmelin positioniert sich mit André Rüegsegger erstmals ein offizieller Kandidat aus den Kantonen. Die SVP Kanton Schwyz will den 50-jährigen Regierungsrat der Findungskommission der SVP Schweiz als Bundesratskandidaten vorschlagen. Die Anfrage an Rüegsegger sei «offiziell platziert» worden, teilte die Kantonalpartei am Dienstag mit. In der kommenden Woche ist ein Gespräch zwischen dem Schwyzer Politiker und der Parteileitung vorgesehen, bevor weitere Schritte beschlossen werden.
Rüegsegger politisiert seit 2012 in der Schwyzer Regierung. Aktuell steht er dem Baudepartement vor, zuvor leitete er während acht Jahren das Sicherheitsdepartement. Von 2022 bis 2024 amtete der aus Brunnen stammende Jurist zudem als Landammann. Seine Kantonalpartei attestiert ihm «das Format für die Landesregierung» und bezeichnet ihn als akribischen, sehr fleissigen Dossierkenner, der Probleme anpacke, statt sie zu verwalten. Angesichts seiner beruflichen Herkunft als Rechtsanwalt und seiner sicherheits- und justiznahen Regierungserfahrung sieht die Schwyzer SVP ihn insbesondere als geeigneten Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
Für den Kanton Schwyz hätte eine erfolgreiche Wahl Rüegseggers historische Bedeutung: Der Innerschweizer Stand war bislang noch nie im Bundesrat vertreten. Die Kantonalpartei argumentiert, der 50-Jährige befinde sich im «idealen Alter» für das Amt und wäre als erster Bundesrat aus Schwyz ein «überaus würdiger Vertreter». Mit der frühen Positionierung erhofft sich die Sektion zudem Einfluss auf die Auswahl der offiziellen SVP-Kandidatur für die Nachfolge des abtretenden Wirtschafts- und Landwirtschaftsministers.
Das Rennen um Parmelins Sitz bleibt allerdings offen. Innerhalb der Partei gelten nach wie vor mehrere Frauen als Topfavoritinnen. Parmelin selbst hatte sich öffentlich für eine Nachfolgerin ausgesprochen und namentlich die SVP-Vizepräsidentin und Nationalrätin Céline Amaudruz, Ständerätin Esther Friedli sowie die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli erwähnt. Die Vorschläge der Kantonalparteien können bis zum 23. Oktober bei der von Alt-Fraktionspräsident Caspar Baader geleiteten Findungskommission eingereicht werden. Rüegsegger hat sich bisher noch nicht definitiv zu einer Kandidatur entschieden.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.