
Roland Weißmann, der Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF), ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Der Rücktritt erfolgte am Sonntag, dem 8. März 2026, wie der Sender am Montag bekannt gab. Anlass sind Vorwürfe des sexuellen Fehlverhaltens durch eine ORF-Mitarbeiterin. Die Vorwürfe beziehen sich laut Angaben auf das Jahr 2022, zu Beginn von Weißmanns Amtszeit als ORF-Chef.
Der ORF-Vorstand kündigte eine schnelle und transparente Untersuchung der Vorwürfe in enger Zusammenarbeit mit der Compliance-Stelle des Senders an. Dabei müsse der Schutz der betroffenen Person oberste Priorität haben, hieß es in einer Stellungnahme. Weißmann selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Sein Anwalt, Oliver Scherbaum, kritisierte das Vorgehen als "unverhältnismäßige Reaktion" und kündigte rechtliche Schritte an, da die Vorwürfe bisher nicht geklärt worden seien.
Die interimistische Leitung des ORF übernimmt Ingrid Thurnher, die bisherige Direktorin des ORF-Radios. Thurnher ist eine bekannte Journalistin mit langjähriger Erfahrung in der Sendeanstalt. Der Vorstand hatte ursprünglich geplant, im kommenden Sommer entweder einen neuen Generaldirektor zu wählen oder Weißmann in seinem Amt zu bestätigen. Diese Entscheidung wird nun vorzeitig notwendig.
Der Führungswechsel beim ORF erfolgt nur zwei Monate vor einem bedeutenden Ereignis: Vom 12. bis 16. Mai 2026 findet in Wien der Eurovision Song Contest statt, den der ORF als Gastgeber ausrichtet. Österreich hatte sich als Austragungsort qualifiziert, nachdem der österreichische Künstler Johannes Pietsch den Wettbewerb im Vorjahr in Basel gewonnen hatte. Die Organisation des Großevents muss nun unter interimistischer Führung fortgesetzt werden.

Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.
Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.
UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.
Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.