
Die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig muss ihre Pläne für einen weiteren Erweiterungsbau vorerst begraben. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat sich gegen die Realisierung des fünften Bauabschnitts am Deutschen Platz entschieden, wie die Bibliothek mitteilte. Der Neubau sollte Ende 2026 starten und war ursprünglich mit rund 130 Millionen Euro veranschlagt. Nach Angaben von Generaldirektor Frank Scholze war es gelungen, die Kosten durch detaillierte Planung um etwa 30 Millionen Euro unter diese Marke zu drücken.
Die Bibliothek reagierte mit deutlicher Kritik auf die Absage. In Leipzig seien die Magazinkapazitäten für Neuzugänge nahezu ausgeschöpft, heißt es. Zudem müssten Bestände aus dem ältesten, klimatisch ungeeigneten Gebäudeteil in besser geeignete Räume verlagert werden, um sie dauerhaft zu sichern. Der geplante Neubau sei darauf ausgelegt gewesen, eine energieeffiziente und nachhaltige Bewahrung des nationalen Kulturerbes zu ermöglichen und langfristig Platz für Bücher und andere Medien zu schaffen. Etwa sieben Millionen Euro sind nach Bibliotheksangaben bereits in die Planung geflossen.
Weimer begründet den Stopp mit einer Neuausrichtung des Sammelauftrags. Die Sammlung körperlicher Medienwerke bis weit in die Zukunft hinein sei nicht mehr zeitgemäß; die Deutsche Nationalbibliothek solle sich stärker auf digitale Bestände konzentrieren. Ein Sprecher des Staatsministers erklärte, Weimer strebe an, dass die Pflichtablieferung an die Bibliothek künftig weitgehend digital erfolgt. Nach geltendem Recht müssen Verlage derzeit grundsätzlich zwei physische Exemplare abliefern. Künftig solle es nach Weimers Vorstellungen nur noch ein Exemplar geben – möglichst ausschließlich in digitaler Form. Dies sei auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau.
Aus Sicht der Nationalbibliothek greift diese Einschätzung zu kurz. Sie verweist auf ihre gesetzliche Verpflichtung, sowohl physische als auch digitale Publikationen zu sammeln, und betont, eine Reduzierung auf ein einziges Exemplar würde eine Änderung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek voraussetzen. Zudem koste auch jede alternative Lösung Geld: Schon jetzt werden Bestände aus Leipzig an den zweiten Standort in Frankfurt am Main ausgelagert, wo nach Angaben des Ministeriums noch Magazinkapazitäten vorhanden sind. Während in Berlin über eine Anpassung des Rechtsrahmens und den künftigen Schwerpunkt der Sammlung beraten wird, bleiben die strukturellen Engpässe in Leipzig vorerst ungelöst.

Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.
Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.
Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.
Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.