
Henkel hat ein weiteres Jahr in einem schwierigen konjunkturellen und geopolitischen Umfeld mit robusten, aber beim Wachstum eher verhaltenen Zahlen abgeschlossen. Der Konzern erzielte einen Umsatz von rund 20,5 Milliarden Euro, belastet durch deutlich negative Wechselkurseffekte. Organisch – also bereinigt um Währungs- und Portfolioeffekte – legte der DAX-Konzern um 0,9 Prozent zu und blieb damit unter den Prognosen des Managements und den Erwartungen der Analysten, die mit 1,1 Prozent gerechnet hatten.
Bei der Profitabilität konnte Henkel dagegen zulegen. Das bereinigte betriebliche Ergebnis (EBIT) lag bei rund 3,0 Milliarden Euro. Die bereinigte EBIT-Marge stieg auf 14,8 Prozent und damit um 50 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr, womit der vom Unternehmen angepeilte Korridor von 14,5 bis 15,5 Prozent erreicht wurde. Das Ergebnis je Vorzugsaktie erhöhte sich währungsbereinigt um 4,7 Prozent auf 5,33 Euro. Der Free Cashflow belief sich auf rund 1,9 Milliarden Euro, und der Vorstand schlägt eine Dividendenerhöhung um 1,5 Prozent auf 2,07 Euro je Vorzugsaktie vor.
In den Sparten zeigte sich ein gemischtes Bild. Das Klebstoffgeschäft Adhesives Technologies wuchs organisch um 1,5 Prozent und blieb damit über dem Konzernschnitt, während das Konsumentengeschäft – gebündelt in der Einheit Consumer Brands mit Marken wie Persil, Pril und Pritt – nur um 0,3 Prozent zulegte. Im Schlussquartal kehrte sich dieses Muster um: Consumer Brands verzeichnete ein organisches Wachstum von 4,1 Prozent, Adhesives kam auf 0,9 Prozent, der Konzern insgesamt auf 2,3 Prozent – auch hier blieb Henkel hinter den Erwartungen des Marktes zurück. Auf Ergebnisebene lag die bereinigte operative Marge von Adhesives mit 16,7 Prozent über dem Konzerndurchschnitt, Consumer Brands kam auf 14,5 Prozent.
Strategisch treibt Henkel seine Wachstumsagenda weiter voran. Der Zusammenschluss der Konsumentengeschäfte wurde schneller als geplant abgeschlossen und soll Effizienzgewinne heben. Jüngste Zukäufe in beiden Unternehmensbereichen sollen das Wachstumspotenzial erhöhen. Für das laufende Jahr stellt der Konzern weiteres Umsatz- und Ergebniswachstum in Aussicht. Auf organischer Basis peilt Henkel eine Erlössteigerung im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich an; das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie soll bei konstanten Wechselkursen im niedrigen bis hoch einstelligen Prozentbereich zulegen. Damit setzt das Management nach einem von Währungseffekten und verhaltenem Volumenwachstum geprägten Jahr klar auf mehr Effizienz, Innovationen und eine stärkere Ertragskraft.

Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.
Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.
Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.
Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.