Die Bundesregierung will mit deutlich schärferen Strafen gegen Angriffe auf bestimmte Berufsgruppen vorgehen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens als besonders wichtig gelten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der das Strafgesetzbuch entsprechend anpasst. Geschützt werden sollen insbesondere Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe und Energieversorger.
Kern der Reform ist eine Anhebung der gesetzlichen Mindeststrafen. Wer Angehörige dieser Gruppen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen; bislang lag die Untergrenze bei drei Monaten. In besonders schweren Fällen steigt der Strafrahmen auf mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahre Haft, statt wie bisher sechs Monate bis zu fünf Jahre. Damit verdoppelt die Bundesregierung in diesen Konstellationen sowohl die Mindest- als auch die mögliche Höchststrafe.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründete den Schritt mit einer Zunahme von Übergriffen im Alltag, insbesondere auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr sowie Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen. "Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz", sagte sie. Das geplante Gesetz sende ein "klares Signal": Der Rechtsstaat schütze diejenigen, die für andere da seien, und lasse Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es gehe um den Schutz des Gemeinwesens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens, so Hubig.
Der Gesetzentwurf knüpft an eine bereits seit 2017 bestehende Sonderregelung für Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte an. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl derartiger Taten seit Einführung der damaligen Vorschriften jedoch weiter gestiegen. Nun sollen weitere Berufsgruppen ausdrücklich einbezogen und einzelne Konstellationen präzisiert werden. So soll im Gesetz klargestellt werden, dass tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgen – etwa wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden – als besonders schwere Fälle gelten und damit automatisch in den höheren Strafrahmen fallen.
Auch aus dem Bereich Verkehr kommt Unterstützung für die Pläne. Angriffe auf Zugbegleiter und andere Beschäftigte in Bussen und Bahnen hatten in den vergangenen Jahren wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Die Bundesregierung erwartet, dass die Strafverschärfung zu mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und bei der Ausübung dieser Berufe beiträgt. Kritiker und Befürworter der Reform werden sich nun mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit härtere Strafandrohungen präventiv wirken können oder ob zusätzliche Maßnahmen, etwa bessere Ausstattung und Schulung von Personal, nötig sind, um Übergriffe nachhaltig einzudämmen.

Nach dem nächtlichen Grossbrand an der Ruessenstrasse in Baar im Kanton Zug gehen die Strafuntersuchungsbehörden von vorsätzlicher Brandlegung aus. Mehrere Fahrzeuge waren am späten Abend des 28. September in Flammen aufgegangen und vollständig ausgebrannt. Die Ermittler stufen Brandstiftung als wahrscheinlichste Ursache ein, wie sie am Donnerstag über die Plattform X mitteilten.
Als die Feuerwehr kurz nach 22 Uhr am Einsatzort eintraf, standen bereits mehrere Autos in Vollbrand. Die Flammen hatten zu diesem Zeitpunkt schon auf ein angrenzendes Geschäftsgebäude übergegriffen. Durch einen raschen und koordinierten Löscheinsatz gelang es den Einsatzkräften, das Feuer unter Kontrolle zu bringen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Trotzdem entstand ein Sachschaden in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken.
Bei den Löscharbeiten wurde ein Feuerwehrmann aus Baar leicht verletzt. Er hatte gemeinsam mit seinen Kollegen versucht, sowohl die brennenden Fahrzeuge als auch das betroffene Geschäftsgebäude zu sichern. Die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern, doch mehrere Fahrzeuge wurden zerstört und Teile des Gebäudes erheblich beschädigt.
Die Kantonspolizei Zug hat in der Zwischenzeit Ermittlungen zur Täterschaft aufgenommen und wendet sich mit einem Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit. Personen, die vor, während oder nach dem Brand im Gebiet rund um die Ruessenstrasse verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise nimmt die Zuger Polizei unter der Telefonnummer 041 595 41 41 entgegen.