Hochansteckende Tierseuche: Maßnahmen zur Eindämmung der Newcastle-Krankheit

10.03.2026


Die Newcastle-Krankheit, eine hochansteckende Tierseuche, die in Deutschland seit drei Jahrzehnten als besiegt galt, ist mit acht bestätigten Ausbrüchen in Geflügelbetrieben in Brandenburg und Bayern zurückgekehrt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft die Lage als erhebliche Gefährdung für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos ein, insbesondere in Verbindung mit der parallel zirkulierenden Vogelgrippe. Ende Februar hatte das FLI über den ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 1996 in Brandenburg informiert, gefolgt von einem zweiten Fall im selben Bundesland und sechs weiteren im bayerischen Landkreis Erding bei München.

Bis Mittwochvormittag wurden rund 125.000 Tiere vorsorglich getötet, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Ein FLI-Sprecher betonte, dass die Aufmerksamkeit unbedingt sehr hochgehalten werden müsse, und forderte in den Betrieben einen streng kontrollierten Personen- und Warenverkehr. Neben den in Deutschland vorgeschriebenen Pflichtimpfungen seien alle Maßnahmen der Früherkennung, wie das sofortige Testen kranker oder verendeter Tiere, zentral für die Eindämmung der Seuche.

Die auch als atypische Geflügelpest bekannte Newcastle-Krankheit wird durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV) ausgelöst und kann vermutlich alle Vogelarten infizieren. Beim Menschen ist eine Infektion laut FLI sehr selten, aber möglich, wobei sie meist auf eine Bindehautentzündung beschränkt bleibt. In Einzelfällen seien jedoch tödliche Verläufe bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem beschrieben worden. Das FLI verweist zudem auf eine Vielzahl von Ausbrüchen in Kleinsthaltungen und Geflügelbetrieben in Polen, Tschechien und der Slowakei, was auf eine regionale Ausbreitung hindeutet.

Die Veterinärbehörden prüfen weitere Verdachtsfälle, ohne bisher Einzelheiten zu nennen. Die Situation wird als hochdynamisch eingeschätzt, mit einer konstant hohen Gefährdung der Geflügelbestände, auch in Bundesländern wie Thüringen, wo bislang keine Fälle aufgetreten sind. Die Rückkehr der Newcastle-Krankheit nach Jahrzehnten der Abwesenheit unterstreicht die Notwendigkeit verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen und internationaler Koordination, um die Tierseuche einzudämmen und weitere wirtschaftliche Verluste zu verhindern.

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UBS stellt sich gegen vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften

16.03.2026


Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.

Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.

UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.

Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.