
Die deutschen Goldreserven haben im vergangenen Jahr einen bemerkenswerten Wertzuwachs verzeichnet. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrem jüngst veröffentlichten Geschäftsbericht mitteilte, stieg der Gesamtwert aller Goldbestände bis Ende 2025 auf 395,2 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, als der Wert bei etwas mehr als 270 Milliarden Euro lag, entspricht dies einem Plus von rund 125 Milliarden Euro.
Hauptgrund für diese deutliche Aufwertung ist ein starker Anstieg des Goldpreises auf dem Weltmarkt. An der Londoner Börse wurde eine Feinunze Gold (etwa 31,1 Gramm) Anfang 2025 noch zu etwa 2.600 Dollar gehandelt. Bis zum Jahresende war die Notierung auf etwa 4.300 Dollar gestiegen, zuletzt lag der Preis bei knapp 5.200 Dollar. Diese Preisrally hat die Bilanz der Notenbank erheblich gestärkt.
Die Goldbestände der Bundesbank belaufen sich auf 3.350 Tonnen und sind damit die zweitgrößten weltweit nach denen der USA. Der größte Teil davon, 1.710 Tonnen, wird in Frankfurt gelagert. Die Bestände in New York blieben mit 1.236 Tonnen unverändert, während die in London verwahrten Reserven um etwa eine Tonne auf 404 Tonnen gesunken sind. Insgesamt verringerte sich der Goldbestand im vergangenen Jahr um 1,26 Tonnen, die für die Prägung von Goldmünzen genutzt wurden.
Die Diskussion um die Sicherheit der im Ausland gelagerten deutschen Goldreserven, insbesondere in den USA, hat in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Auslöser war der aggressive Kurs von Donald Trump im Grönland-Konflikt zu Jahresbeginn, der Fragen nach der Sicherheit der deutschen Bestände in New York aufwarf. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel erteilte Forderungen, die Goldreserven nach Deutschland zurückzuholen, jedoch eine Absage. Die Debatte über die Lagerung der deutschen Goldreserven im Ausland dürfte jedoch weiterhin Thema bleiben.

Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.
Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.
UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.
Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.