GAM ordnet Verwaltungsrat neu – Maarek soll VR-Präsidium übernehmen

13.04.2026


Der Asset Manager GAM stellt die Weichen für eine Neuaufstellung seines Verwaltungsrats. An der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2026 in Zürich sollen die Aktionäre über ein weitreichendes Paket an personellen Veränderungen abstimmen, das im Rahmen der Nachfolge- und Kontinuitätsplanung erarbeitet wurde. Im Zentrum steht der Vorschlag, den bisherigen Verwaltungsrat Anthony Maarek als Präsidenten des Gremiums zu wählen und damit die Nachfolge des nicht mehr zur Wiederwahl antretenden Amtsinhabers Antoine Spillmann zu regeln.

Neben Maarek beantragt der Verwaltungsrat die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder Inès de Dinechin, Anne Empain und Donatella Ceccarelli. Neu in das Gremium einziehen sollen Group CEO Albert Saporta, der seit Juli 2025 an der operativen Spitze von GAM steht, sowie der Investmentexperte John Niel als nicht-exekutives Mitglied mit Schwerpunkt auf Technologie, Telekommunikation und digitalen Plattformen. Alle Mandate sind bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2027 befristet.

Im Zuge der Neubesetzung verzichten neben Spillmann auch Carlos Esteve und Jeremy Smouha auf eine Wiederwahl. Der Verwaltungsrat soll künftig aus sechs Mitgliedern bestehen, gleichermassen verteilt auf drei Frauen und drei Männer. Nach Einschätzung des Unternehmens verbindet die vorgeschlagene Struktur Fachkompetenz, Erfahrung und Unabhängigkeit mit einer ausgewogenen Geschlechtervertretung. Die Integration von CEO Saporta als exekutives Mitglied soll zugleich die Verzahnung von operativer Verantwortung und strategischer Steuerung vertiefen.

Nicht folgen will der Verwaltungsrat einem alternativen Antrag eines Aktionärs, der die Wahl von Benedetta Arese Lucini anstelle von Anne Empain fordert. Verwaltungsrat und Nominationsausschuss empfehlen den Aktionären, diesen Gegenantrag abzulehnen und die vom Gremium vorgeschlagene Besetzung zu bestätigen. Die detaillierten Unterlagen zur Generalversammlung will GAM am 20. April 2026 veröffentlichen. Die Vorschläge spiegeln nach Angaben des Unternehmens auch das anhaltende Engagement des Hauptaktionärs für die langfristige strategische Entwicklung von GAM wider.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.