Energie-Bilanz der Erde rutscht in Rekordminus – Folgen über Jahrhunderte

24.03.2026


Die Erde speichert nach Angaben der Weltmeteorologieorganisation (WMO) so viel Wärme wie nie zuvor seit Beginn der Messreihen. Das von der UN-Agentur veröffentlichte "State of the Global Climate 2025"-Gutachten bescheinigt dem globalen Klimasystem einen beispiellosen Energieüberschuss. UN-Generalsekretär António Guterres sprach anlässlich der Vorlage des Berichts von einem globalen Klima, das sich in einem Notstand befinde; alle zentralen Klimaindikatoren lägen demnach "auf Rot".

Erstmals führt die WMO den Energiehaushalt der Erde, also das Tempo, mit dem Energie in das und aus dem Klimasystem strömt, als gleichrangigen Schlüsselklarindikator. In einem stabilen Klima entspräche die einfallende Sonnenstrahlung ungefähr der abgegebenen Energie. Dieses Gleichgewicht ist nach Einschätzung der Fachleute jedoch durch steigende Konzentrationen langlebiger Treibhausgase wie Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid deutlich verschoben. Der daraus resultierende Erwärmungstrend erfasst Atmosphäre und Ozeane und beschleunigt das Abschmelzen von Eis.

Der Energieüberschuss habe sich seit Beginn der Beobachtungen in den 1960er-Jahren kontinuierlich verstärkt und in den vergangenen zwei Jahrzehnten nochmals stark beschleunigt, heißt es in dem Bericht. 2025 wurde ein neuer Höchststand erreicht. Nach den vorliegenden Daten entfällt die überwiegende Mehrheit der überschüssigen Wärme – mehr als 91 % – auf die Ozeane. Die Wärmeaufnahme des Meeres bis in 2.000 Meter Tiefe sei in den vergangenen neun Jahren stetig gestiegen und habe 2025 einen neuen Rekord markiert. Dies geht einher mit der Degradation mariner Ökosysteme und langfristigen Veränderungen im Ozean.

Parallel dazu bestätigt die WMO, dass der Zeitraum von 2015 bis 2025 die elf wärmsten Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen umfasst. Das Jahr 2025 rangiert demnach auf Platz zwei oder drei der bislang heißesten Jahre und lag etwa 1,43 Grad Celsius über der Durchschnittstemperatur der vorindustriellen Referenzperiode 1850 bis 1900. Bereits das vorangegangene Jahr, das unter dem kühlenden Einfluss eines La-Niña-Ereignisses stand, zählte trotz dieser natürlichen Dämpfung zu den wärmsten überhaupt und überschritt den vorindustriellen Mittelwert ebenfalls um 1,43 Grad.

Die WMO führt diese Entwicklung maßgeblich auf von Menschen verursachte Emissionen von Treibhausgasen zurück. Die anthropogenen Einflüsse verschärften das natürliche Gleichgewicht des Klimasystems zunehmend, erklärte WMO-Generalsekretärin Celeste Saulo. Die Weltgemeinschaft müsse sich darauf einstellen, mit den Folgen der bereits angestauten Wärme über Hunderte, möglicherweise Tausende von Jahren zu leben, warnt die Organisation – von anhaltend erhöhten Meerestemperaturen über veränderte Wettermuster bis hin zu schleichenden Veränderungen in Ozeanen und Kryosphäre.

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.