
Am Wiener Landesgericht ist ein von Egisto Ott angestrengtes Verfahren gegen die Chefredakteurin des Nachrichtenmagazins „profil“, Anna Thalhammer, in ungewöhnlichen Szenen geendet. Der ehemalige Chefinspektor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte Thalhammer wegen übler Nachrede geklagt – verweigerte im eigenen Prozess dann jedoch konsequent jede Aussage. Die Richterin zeigte sich sichtbar irritiert und vertagte die Verhandlung auf Herbst.
Bereits zu Beginn der Verhandlung war Ott aus dem Saal verwiesen worden, nachdem er die Richterin wiederholt unterbrochen hatte. Als er später als Zeuge einvernommen werden sollte, beantwortete er keine einzige Frage. Auf die Versuche der Vorsitzenden Nicole Baczak, den Hintergrund seiner Privatanklage zu klären, reagierte er lediglich mit dem Hinweis: „Ich entschlage mich der Aussage. Nach der StPO.“ Die Richterin entgegnete darauf: „Warum sitzen wir dann da, wenn Sie nicht reden wollen? Was soll das dann da?“
Im Hintergrund steht ein weiteres, deutlich größeres Verfahren gegen den früheren Verfassungsschützer. Gegen Ott läuft am Wiener Landesgericht ein Prozess wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Delikte. Der Spionage-Prozess ist vorerst bis 20. Mai anberaumt, Ott weist sämtliche Vorwürfe kategorisch zurück. Beobachter sehen in der auffälligen Zurückhaltung im Verfahren gegen Thalhammer einen möglichen Versuch, sich nicht durch Aussagen in einem Verfahren in dem anderen zu belasten.
Die Richterin will nun klären lassen, ob Ott sich in der Privatklage überhaupt auf ein Entschlagungsrecht berufen kann. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 20. Oktober soll der gesamte Gerichtsakt zum Spionage-Verfahren beigezogen werden. Auf dieser Grundlage will das Gericht prüfen, ob dem Ex-BVT-Chefinspektor das Recht zusteht, die Aussage zu verweigern. Sollte sich herausstellen, dass kein Entschlagungsrecht besteht und Ott dennoch weiterhin schweigt, könnten für ihn prozessuale Konsequenzen drohen. Für Thalhammer und das Magazin „profil“ bleibt damit vorerst offen, ob und wann der Kern der Vorwürfe im Rahmen der Privatanklage überhaupt verhandelt wird.

Der Zürcher FDP-Stadtrat Michael Baumer verzichtet auf eine Kandidatur für das Stadtpräsidium und will stattdessen im Departement der Industriellen Betriebe bleiben. Damit schwinden die Aussichten auf einen ernsthaften bürgerlichen Gegenkandidaten für den SP-Politiker Raphael Golta im zweiten Wahlgang am 10. Mai deutlich. Baumer erklärte, er könne in seinem heutigen Ressort «konkret etwas für die Stadt Zürich bewegen» und wolle laufende Projekte konsequent vorantreiben.
Ob Baumer sein bisheriges Departement in der neuen Legislatur tatsächlich behalten kann, ist allerdings offen. Parlamentarierinnen und Parlamentarier der linken Parteien haben ihre Stadträte bereits aufgefordert, Gespräche über eine Neuverteilung der Ressorts aufzunehmen. Dies könnte zu Verschiebungen in der Stadtregierung führen, unabhängig vom Ausgang der Präsidiumswahl.
Die FDP steht nach dem Entscheid ohne eigene Kandidatur für das höchste Stadtamt da. Ihr ursprünglicher Anwärter, Përparim Avdili, verpasste den Einzug in den Stadtrat und ist damit für den zweiten Wahlgang nicht wählbar. Die Partei will keine Wahlempfehlung abgeben. Damit fällt eine koordinierte Unterstützung für einen bürgerlichen Schulterschluss weg. Auch der GLP-Stadtrat Andreas Hauri, der als weiterer potenzieller Herausforderer Goltas gehandelt wurde, hat klar gemacht, dass er das Gesundheits- und Umweltdepartement weiterführen will.
Für Golta verbessert sich die Ausgangslage damit deutlich, auch wenn eine stille Wahl rechtlich nicht möglich ist. Im ersten Wahlgang am 8. März verpasste er das absolute Mehr von 57'562 Stimmen um 2'730 Stimmen. Avdili kam als stärkster Herausforderer auf 28'053 Stimmen, der SVP-Kandidat Ueli Bamert auf 15'072 und die GLP-Kandidatin Serap Kahriman auf 10'602 Stimmen. Deutlich abgeschlagen lagen Marcel Bühler (FL Züri) mit 944 und der Parteilose Peter Vetsch mit 409 Stimmen; auf weitere Vereinzelte entfielen 5'210 Stimmen. Ohne prominente Konkurrenz dürfte der zweite Wahlgang zur Bestätigung dieses Kräfteverhältnisses werden.