Bundesregierung plant neue Gaskraftwerke - Ost-Standorte fürchten Nachteile

11.03.2026


Der Energiekonzern Leag sieht geplante neue Gaskraftwerke in Ostdeutschland durch die Kraftwerksstrategie des Bundes benachteiligt. Sollte der sogenannte Südbonus im künftigen Kraftwerkssicherheitsgesetz festgeschrieben werden, hätten Projekte im netztechnischen Norden im Wettbewerb kaum Chancen, sagte Leag-Chef Adi Roesch der Deutschen Presse-Agentur. "Sollte der Südbonus im künftigen Kraftwerkssicherheitsgesetz festgeschrieben werden, sind die Projekte für H2-ready Gaskraftwerke im netztechnischen Norden im Wettbewerb praktisch chancenlos", erklärte Roesch.

Die Bundesregierung plant neue steuerbare Kraftwerke, vor allem wasserstofffähige Gaskraftwerke. Sie sollen einspringen, wenn erneuerbare Energien nicht genug Strom liefern - etwa bei sogenannten Dunkelflauten ohne Wind und Sonne. Bis 2030 sollen bis zu 25 Gigawatt entstehen, 12 Gigawatt sollen 2026 ausgeschrieben werden. Kraftwerke im Süden könnten zusätzlich von Vergütungen für Netzstabilisierungsmaßnahmen profitieren, was nach Ansicht der Leag zu einer "massiven Wettbewerbsverzerrung für die Energiestandorte im Osten" führen würde.

Die Leag plant unter anderem ein neues Gaskraftwerk am Standort Lippendorf südlich von Leipzig. Für die Anlage mit bis zu 870 Megawatt liegt nach Unternehmensangaben seit 2024 eine erste Teilgenehmigung vor. Auch am Lausitzer Kraftwerksstandort Schwarze Pumpe bereitet das Unternehmen ein ähnliches Projekt vor. Nach Leag-Plänen könnte Lippendorf um 2031 ans Netz gehen.

Auch die Regierungen von Sachsen und Brandenburg fordern eine stärkere Berücksichtigung ostdeutscher Standorte. Die Debatte um die regionale Verteilung der neuen Kraftwerkskapazitäten zeigt, wie komplex die Umsetzung der Energiewende in der Praxis ist, insbesondere wenn es um die Sicherstellung der Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten geht.

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Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.