Bundesarztregister: Große Unterschiede in der regionalen Versorgung mit Ärzten

12.03.2026


Hamburg bleibt nach aktuellen Daten des Bundesarztregisters eine der am besten versorgten Regionen Deutschlands: Auf 100.000 Einwohner kommen in der Hansestadt 315 Ärztinnen und Ärzte inklusive Psychotherapeuten – der bundesweit höchste Wert. Betrachtet man nur die Hausarztversorgung, liegt Hamburg mit 73,4 Hausärztinnen und Hausärzten je 100.000 Einwohner auf Rang zwei hinter Mecklenburg-Vorpommern (76,8). Auch der Frauenanteil ist hoch: 58,9 Prozent aller Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten sind weiblich, bei den Hausärzten sind es 58,3 Prozent. Gleichzeitig ist die Altersstruktur ein Risiko: Rund 15 Prozent der Hamburger Mediziner, bei den Hausärzten 15,2 Prozent, sind älter als 65 Jahre und könnten ihre Praxen in absehbarer Zeit abgeben.

Schleswig-Holstein liegt im Ländervergleich deutlich hinter Hamburg, aber im oberen Mittelfeld. Dort kommen 70,3 Hausärztinnen und Hausärzte auf 100.000 Einwohner, bundesweit Platz sechs. Bei allen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten zusammen erreicht das nördlichste Flächenland einen Wert von 218 pro 100.000 Einwohner, deutlich weniger als Hamburg, aber nahe an Mecklenburg-Vorpommern mit 223. In Schleswig-Holstein ist gut die Hälfte der Hausärzte weiblich (52,0 Prozent). 12,7 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte sind älter als 65 Jahre, über alle Fachrichtungen hinweg sind es 11,3 Prozent.

Sachsen verzeichnet ebenfalls eine steigende Ärztedichte, wenn auch auf niedrigerem Niveau als Hamburg. Ende des vergangenen Jahres kamen im Freistaat knapp 229 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten auf 100.000 Einwohner, nach zuvor knapp 223. Auffällig ist die vergleichsweise junge Ärzteschaft: Nur 8,7 Prozent der Mediziner und Psychotherapeuten sind älter als 65 Jahre – gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern der niedrigste Anteil bundesweit. Beim Frauenanteil liegt Sachsen im Spitzenfeld; mit 58,9 Prozent Ärztinnen rangiert das Land direkt hinter Berlin und Hamburg.

Bundesweit setzt sich der Ausbau der vertragsärztlichen Versorgung fort. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren Ende des vergangenen Jahres 191.875 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Zulassung zur Versorgung gesetzlich Versicherter tätig – 2.324 mehr als ein Jahr zuvor, ein Plus von 1,2 Prozent. Das Wachstum fällt in der ärztlichen Versorgung mit 0,7 Prozent geringer aus als in der Psychotherapie, wo ein Zuwachs von 3,7 Prozent verzeichnet wurde. Parallel dazu nimmt die Teilzeitbeschäftigung zu: Der Anteil lag zuletzt bei 40 Prozent. Während Regionen wie Hamburg aktuell von einer sehr hohen Arztdichte profitieren, deuten der wachsende Anteil älterer Mediziner und die verbreitete Teilzeit darauf hin, dass die formalen Kopfzahlen künftig stärker gegen die tatsächlich verfügbare Arbeitszeit gerechnet werden müssen.

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Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.