
Deutsche Synchronsprecherinnen und -sprecher erhöhen den Druck auf Streaminganbieter wie Netflix. Hintergrund sind neue Vertragsklauseln, die es erlauben sollen, bereits aufgezeichnete Stimmen für das Training von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu nutzen. Nach Angaben des Verbands Deutscher Sprecher:innen (VDS) lehnen viele Künstler diese Regelungen ab und verweigern ihre Unterschrift – mit der Folge, dass erste Synchronproduktionen ins Stocken geraten.
Im Zentrum der Kritik steht die Verknüpfung von Engagement und Zustimmung zur KI-Nutzung. „Ich bin nicht bereit, das Training einer Künstlichen Intelligenz zu unterstützen“, sagte Natascha Geisler, deutsche Stimme von Jennifer Lopez, der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe eine aktuelle Synchronarbeit für Lopez wegen der Netflix-Vertragsbedingungen abgesagt. Bei den neuen Verträgen gebe es nach ihrer Darstellung keine Möglichkeit, der Nutzung der eigenen Stimme für KI-Training zu widersprechen; die Zustimmung sei Voraussetzung für einen Auftrag.
Zusätzlichen Zündstoff liefert die Frage der Vergütung. Geisler moniert, in den Netflix-Verträgen sei „an keiner Stelle schriftlich festgehalten, dass für das KI-Training eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist“. Beim Training würden sämtliche Facetten von Schauspiel und Intonation erfasst, damit KI-Systeme lernen können, unterschiedliche Emotionen zu imitieren. Sie wolle weder „Datenfutter“ sein noch dazu beitragen, dass ihr Berufsstand perspektivisch ersetzt werden könne, sagte die Sprecherin.
Der VDS, der ein Treffen in München mit prominenten deutschen Stimmen unter anderem von Tom Cruise, Renée Zellweger, Cameron Diaz und SpongeBob mitorganisiert hat, drängt auf klare gesetzliche Regeln für den Einsatz von KI in der Branche. Nur eine Regulierung könne aus Sicht des Verbands eine unkontrollierte und illegale Nutzung von Stimmen verhindern und die Qualität menschengemachter Kunstwerke sichern. Netflix verweist unterdessen laut einer Unternehmenssprecherin darauf, dass der Einsatz von KI im Einklang mit geltendem Recht erfolge und beruft sich auf Vereinbarungen, die der Konzern im vergangenen Sommer gemeinsam mit dem Bundesverband Schauspiel getroffen habe.

Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.
Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.
Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.
Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.