Aldi schließt ältere Filialen im Zuge strategischer Neuausrichtung

11.03.2026


Der deutsche Lebensmittelhandel befindet sich Anfang 2026 in einer Phase der Neuordnung, wobei erstmals seit Jahren rückläufige Standortzahlen bei Discountern zu verzeichnen sind. Besonders Aldi Nord und Aldi Süd haben in den vergangenen Wochen mehr Filialen geschlossen als neu eröffnet, was bundesweit zu Aufmerksamkeit führt. Im März 2026 lag die Nettoveränderung der Aldi-Gruppe bei minus acht Filialen, und zahlreiche Kunden stehen vor verschlossenen Türen. Diese Entwicklung ist jedoch kein Rückzug aus dem Markt, sondern Teil eines strategischen Umbaus, der auch andere Discounter wie Netto Marken-Discount und Penny betrifft, während Lidl im gleichen Zeitraum leicht zulegte.

Hinter den Schließungen steht ein gezielter Plan, der vor allem ältere Filialen aus den 1980er- und 1990er-Jahren betrifft. Viele dieser Standorte gelten als zu klein, zu unmodern und erfüllen die heutigen Anforderungen an Einkaufskomfort, Frischwarenabteilungen und Ladenstruktur nicht mehr. Bei Aldi Nord wurden beispielsweise Filialen in Hamburg-Hamm, Hamburg-Barmbek, Hamburg-Wilhelmsburg, Bremen-Gröpelingen sowie in Berlin-Lichtenberg und Berlin-Neukölln geschlossen, wobei letztere nach einem Umbau wiedereröffnen soll. Aldi Süd gab Standorte in Offenburg, Aschaffenburg und Augsburg auf, und in Worms erfolgte eine Standortfusion mit einer vergrößerten Filiale.

Parallel zu den Schließungen eröffnen Aldi Nord und Aldi Süd neue, deutlich größere Märkte in Städten wie Stuttgart-Vaihingen, München-Riem, Karlsruhe-Durlach, Hannover, Kiel und Magdeburg, sowie im Einkaufszentrum "Das ES" in Esslingen. Diese neuen Standorte sind nach einem zeitgemäßen Filialkonzept gebaut, das mehr Platz für Frischeartikel, einen Fokus auf Nachhaltigkeit, Selbstbedienungskassen und Schnellladesäulen für Elektrofahrzeuge auf den Parkplätzen bietet. Im urbanen Raum entstehen so neue Einkaufserlebnisse, die sich vom klassischen Discounter-Image lösen und sich stärker an Vollsortimentern wie Rewe oder Edeka orientieren sollen.

Branchenbeobachter erwarten, dass Aldi Nord und Aldi Süd 2026 und 2027 rund ein Prozent weniger, aber deutlich größere Standorte betreiben werden. Diese strategische Bereinigung spiegelt eine Veränderung im Kaufverhalten wider, bei der alte Einkaufsgewohnheiten aufgegeben werden. Für Verbraucher bedeutet dies, dass die Schließungen kein Zeichen von Schwäche sind, sondern auf eine langfristige Modernisierung des Filialnetzes abzielen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den sich wandelnden Marktanforderungen gerecht zu werden.

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Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.